(Auszug aus dem Organisationsreglement der Burgergemeinde Brienz)
Artikel 1 (Aufgaben)
1. Die Burgergemeinde erfüllt alle in Art. 112 Abs. 2 der Gemeindegesetzes aufgezählte Aufgaben.
2. Sie kann zudem alle Aufgaben wahrnehmen, die nicht von der Einwohnergemeinde, deren Unterabteilungen, vom Kanton oder vom Bund abschliessend
beansprucht werden.
Artikel 2 (Organisation)
Die Organe der Burgergemeinde sind:
a) Die Stimmberechtigten,
b) der Burgerrat,
c) die Kommissionen, soweit sie entscheidbefugt sind,
c) das Rechnungsprüfungsorgan,
d) das zur Vertretung der Burgergemeinde befugte Personal.
Artikel 3 (Die Stimmberechtigten)
Der Burgerrat lädt die Stimmberechtigten zur Versammlung ein
- im ersten Halbjahr, um die Rechnung zu beschliessen;
- im zweiten Halbjahr, um den Voranschlag der Laufenden Rechnung zu beschliessen, wenn dieser nicht bereits in der Frühlingsversammlung
beschlossen wurde;
- innert sechzig Tagen, wenn ein Zehntel der Stimmberechtigten dies schriftlich verlangt.
Der Bugerrat kann zu weiteren Versammlungen einladen.