Aufgaben der Burgergemeinde


Aufgaben

(Auszug aus dem Organisationsreglement der Burgergemeinde Brienz)

 

Artikel 1 (Aufgaben)

1. Die Burgergemeinde erfüllt alle in Art. 112 Abs. 2 der Gemeindegesetzes aufgezählte Aufgaben.

2. Sie kann zudem alle Aufgaben wahrnehmen, die nicht von der Einwohnergemeinde, deren Unterabteilungen, vom Kanton oder vom Bund abschliessend  

     beansprucht werden.

 

Artikel 2 (Organisation)

Die Organe der Burgergemeinde sind:

a) Die Stimmberechtigten,

b) der Burgerrat,

c) die Kommissionen, soweit sie entscheidbefugt sind,

c) das Rechnungsprüfungsorgan,

d) das zur Vertretung der Burgergemeinde befugte Personal.

 

Artikel 3 (Die Stimmberechtigten)

Der Burgerrat lädt die Stimmberechtigten zur Versammlung ein

- im ersten Halbjahr, um die Rechnung zu beschliessen;

- im zweiten Halbjahr, um den Voranschlag der Laufenden Rechnung zu beschliessen, wenn dieser nicht bereits in der Frühlingsversammlung

  beschlossen wurde;

- innert sechzig Tagen, wenn ein Zehntel der Stimmberechtigten dies schriftlich verlangt.

Der Bugerrat kann zu weiteren Versammlungen einladen.